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   LG Mönchengladbach, 17.08.2012 - 3 O 346/11   

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https://dejure.org/2012,45369
LG Mönchengladbach, 17.08.2012 - 3 O 346/11 (https://dejure.org/2012,45369)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 17.08.2012 - 3 O 346/11 (https://dejure.org/2012,45369)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 17. August 2012 - 3 O 346/11 (https://dejure.org/2012,45369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Klage eines deutschen Reiseunternehmens gegen ein belgisches Verkehrsunternehmen im Zusammenhang mit Schadensersatz aus Verkehrsunfall; Möglichkeit der Einordnung eines Verkehrsunternehmes als Versicherungsunternehmen i.S.d. EuGVVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.08.2012 - 3 O 346/11
    Dabei sind die besonderen Zuständigkeitsregeln nach ständiger Rechtsprechung strikt auszulegen; eine Auslegung über die ausdrücklich in der EuGVVO vorgesehenen Fälle hinaus ist unzulässig (vgl. EuGH NJW 2004, 2441).
  • EuGH, 19.02.2002 - C-256/00

    Besix

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.08.2012 - 3 O 346/11
    Bei der Auslegung der EuGVVO müssen die nationalen Gerichte die besonderen Zuständigkeitsregeln unter Beachtung des Grundsatzes der Rechtssicherheit auslegen (vgl. EuGH NJW 2002, 1407).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-103/05

    Reisch Montage - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Artikel 6 Nummer 1 - Mehrere

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.08.2012 - 3 O 346/11
    Diese besonderen Zuständigkeitsregeln hat die EuGVVO in Abweichung vom Grundsatz für einzelne abschließend aufgeführte Fälle vorgesehen (EuGH NJW-RR 2006, 1568).
  • EuGH, 28.09.1999 - C-440/97

    GIE Groupe Concorde u.a.

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.08.2012 - 3 O 346/11
    Dieser Grundsatz verlangt, dass die besonderen Zuständigkeitsregeln so ausgelegt werden, dass ein informierter, verständiger Beklagter vorhersehen kann, vor welchem Gericht er außerhalb seines Wohnsitzstaats verklagt werden könnte (vgl. EuGH NJW 2000, 719).
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